Rahmenbedingungen
Bei den nach §16 d SGB II geförderten Maßnahmen handelt es sich nicht um reguläre Arbeitsverhältnisse, sondern um Arbeitsgelegenheiten („Ein-Euro-Jobs"). Die Beschäftigten erhalten weiterhin ihr Arbeitslosengeld II, sind über das Jobcenter kranken- und sozialversichert und über den HSB unfall- und haftpflichtversichert. Für ihren Einsatz im gemeinnützigen Sport erhalten die Maßnahmeteilnehmer/innen eine Mehraufwandspauschale von derzeit 1,40 Euro/Stunde. Während des Förderzeitraumes werden sie vom HSB, den Vereinen persönlich stabilisiert und haben die Gelegenheit sich durch Fortbildungsmaßnahmen und Praktika beruflich weiter zu qualifizieren.
Die auszuführenden Tätigkeiten sind zusätzlich und liegen im öffentlichen Interesse. Anderen Unternehmen entstehen durch den Einsatz von Arbeitsgelegenheiten im gemeinnützigen Sport keine Wettbewerbsnachteile.
Die Teilnehmer/innen werden vor Ort von dem haupt- und ehrenamtlichen Vereinspersonal angeleitet und betreut. Der HSB übernimmt eine „Rund-um-Betreuung für Beschäftigte und Vereine/Verbände.
Vorteile für die Beschäftigten
- Die Einsatzplätze im Verein werden passgenau und wohnungsnah zwischen HSB und Teilnehmer/in abgestimmt
- Der HSB coacht, fördert, qualifiziert und begleitet die Beschäftigten während des gesamten Förderzeitraumes
- Der HSB unterstützt die Teilnehmer/innen intensiv bei der Suche nach sozialversicherungspflichtiger Arbeit und vermittelt in den ersten Arbeitsmarkt.
„Full Service" für die Vereine
- Der HSB unterstützt und berät die Sportvereine und -verbände bei allen Fragen und Problemen, die im Zusammenhang mit den Arbeitsgelegenheiten entstehen
- Der HSB übernimmt das gesamte Antragsverfahren und die administrative Abwicklung sowie ein umfangreiches Berichtswesen gegenüber dem Jobcenter
- Der HSB berät die Vereine über Eingliederungszuschüsse und verhandelt ggf. mit den Jobcentern
- Der HSB informiert die Vereine regelmäßig über arbeitsmarktpolitische Fördermöglichkeiten und Projekte



